Es ist doch wirklich Klasse wenn man mit seiner Musik und seiner Berufung Geld verdienen kann. Die meisten Künstler können das nicht von sich behaupten oder wenn überhaupt, dies nur im bescheidenen Maße für sich in Anspruch nehmen. Wer aber mit seinen musikalischen Dienstleistungen ein Einkommen erzielt, sollte sich darüber bewusst sein, dass wesentliche Änderungen damit einhergehen. Nicht nur das möglicherweise eine Gewerbe angemeldet werden muss, Krankenkassen und Finanzämter plötzlich Geld einfordern, auch Versicherungen stufen gewerbliche Künstler anders ein, als das Hobbybetreibende Pendant.
Aber wo genau beginnt gewerblich? Wann zahlt z.B. meine Hausrat den Einbruchsschaden nicht mehr und wo würde die private Haftpflicht und die Rechtschutz ihre Leistung ablehnen?
Grundsätzlich gilt, wer Leistungen gegen Geld erbringt ist gewerblich einzustufen. Die juristischen Ansprüche, die sich aus gewerblichen Tätigkeiten ableiten sind erheblich umfangreicher, als die eines "nur für sich musizierenden Homerecordingmusikers" und damit auch komplexer in Höhe von Kosten, Leistungen und Prämie. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass ein ausgefallener Gig in einer kleinen Mehrzweckhalle deutlich mehr Ausfallrisiko bietet, als die DJ-Leistung auf einer privaten Geburtstagsfeier. Somit kann z.B. eine fehlende Veranstalter-Absicherung schon mal existenzbedrohend sein oder im Zweifelsfall die musikalische Karriere aus den finanziellen Angeln heben.
Was bin ich und wie kann ich mich absichern?
Zunächst einmal stellt sich die Frage, welche Leistungen erbringe ich? Schreibe ich eine offizielle Rechnung? Vereinbare ich etwas, dass eine vertragliche Grundlage besitzt? Komponiere ich etwas, dass ich später fakturiere und trete ich mit meiner Musik auf und bin sogar der Veranstalter?
Nachfolgend wollen wir die wichtigsten Gewerblichen Themen nochmal näher beleuchten und die entsprechenden Lösungen dafür vorstellen.
Gewerbliches - Ist doch bestimmt ziemlich teuer?
Die Kosten für gewerbliche Lösungen sind in der Regel höher als die, im privaten Umfeld. Aber wie immer gilt auch hier, die individuellen Wünsche sind maßgeblich. Somit entscheidest Du, was versichert werden soll. Wer aber nur sein Equipment absichern möchte kann dies auch mit "I´M SOUND" tun, wer mehr möchte, sollte sich dafür ein bisschen Zeit nehmen und beraten lassen. Verbindliche und unverbindliche Kostenbeispiele und Angebote erstellen wir gerne.
Veranstalterhaftpflicht
Egal ob kleiner Club-Gig oder große Festhalle, wer eine Veranstaltung (in unserem Fall ein Konzert oder ähnliches) plant und hinterher keine böse Überraschung erleben will, sollte unbedingt daran denken, dass auch etwas mal schief laufen kann. Vielleicht kippt eine Box ins Publikum, angetrunkene Gäste wildern in der Herrentoilette oder ein Besucher stürzt über ein schlecht verlegtes Kabel? Die PA gerät in Brand, die zugekauften Mett-Brötchen fürs Catering waren schon "etwas drüber" oder der Beleuchter hat eine Lampe nicht richtig angeschraubt? Die Liste der möglichen ungeahnten Vorfälle ist lang und vielfältig und wer kann schon auf wirklich alles eine Auge haben, nochmal alle Schrauben kontrollieren oder an jeder Ecke eine Security-Mann aufstellen!
Nach rechtlicher bzw. juristischer Prüfung eines Schadenfalles, fällt in der Regel die Schuldfrage immer auf den Veranstalter zurück. Auch wenn ein Auftrittsort angemietet ist, ist zumeist der Nutzer in der Pflicht alle sicherheitsrelevanten Voraussetzungen zu veranlassen. Dies wird zumeist auch in den Mietverträgen vereinbart. Ist es mal nicht Bestandteil so gilt die gesetzliche Regelung und die besagt, dass der Nutzer/Veranstalter für die meisten Haftungsfragen einstehen muss.
Also Vorsicht bei der Unterschrift unter dem Mietvertrag, zunächst erstmal gründlich lesen, und verstehen was dort steht. Wer im Namen seiner Band unterzeichnet ist auch der erste in der Kette der Haftungsfragen. Somit macht auch bei kleinen Gigs und Veranstaltungen der vorherige Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht Sinn. Wer regelmässig tourt, kann dies auch pauschal lösen und eine Police für alle Jahres-Auftritte berechnen lassen.
Eine einzelne Veranstaltungen zu versichern ist in der Regel nicht so teuer, hängt im Prinzip nur von der Größe der Lokation, dem Eintritt und der Menge der Besucher ab. Wer mit seiner Band oder als Künstler regelmässig auf Festivals oder andere Events eingeladen wird (und nicht selbst Veranstalter ist) sollte aber auch wissen, dass er in eine ähnliche Situation kommen kann. Sollte Euer Sänger beim Stage-Diving eine Gruppe Fans ins Krankenhaus mitgenommen haben, wird der Veranstalter möglicherweise den Schadensersatzanspruch an Euch weitergeben. In diesem Fall hilft dann nur eine Band/Berufshaftpflicht, leider selten bis niemals die private Haftpflicht.
Berufshaftpflicht
Ok, Dein Business läuft! Du wirst tatsächlich mit Deiner Band gebucht oder reist als Dozent/Musiklehrer durch die Lande, komponierst Musik und Bilder für einen Webauftritt eines Kunden oder mietest ein teures Tonstudio für eine CD-Produktion? Glückwunsch!
Ups...aber beim finalen Abmischen kippst Du den Inhalt einer Tasse Kaffee in den Studiomixer, euer Drummer schickt versehentlich beim Verlassen des Aufnahmeraumes einen Monitor in die ewigen Lautsprecher-Jagdgründe oder der erste gemailte Sound-Entwurf für die Website des Kunden enthielt einen Trojaner, der den Rechner des Empfängers zerlegte. Hoppla...die Gitarre des Schülers fällt zu Boden, als Du ihm den ultimativen Smokeonthewater- Spezialgriff zeigen wolltest oder beim Soundcheck drückst Du unabsichtlich auf das kabelhaltende Mikrophon-Knöpfchen, während Du in mannhafter John Wayne-Manier Strippen-Lassos drehst und damit das 300 Euro Mic mit unzähligen Loopings von der Bühne fliegt.
Tatsächlich passieren viele Haftpflicht-Schäden und beinahe jeder von uns war entweder als Geschädigter oder als Verursacher schonmal darin verwickelt. Wer als Privatperson eine private Haftpflicht besitzt, kann an dieser Stelle aufatmen. Wer aber in der Tätigkeit seiner "Gewerbes" aktiv ist und einen Haftpflicht-Schaden verursacht, wird ihn ohne Berufs/Gewerbehaftpflicht selbst zahlen müssen. Grund genug, sich also auch darüber mal Gedanken zu machen. Wäre es nicht eine Katastrophe, wenn eine größerer Schaden zum finanziellen Bankrott führen könnte? Ein Kunde oder Dritter durch uns geschädigt würde und man nicht in der Lage wäre dies in Ordnung bringen zu können?
Inhaltsversicherung
Das gewerbliche Pendant zur privaten Hausratversicherung ist die Inhaltsversicherung. Wer bereits ist größerem Umfang mit seiner musikalischen oder künstlerischen Arbeit Umsätze erzielt, muss die Räumlichkeiten, in der er dies tut, auch gewerblich versichern. Dies betrifft im besonderen auf den Personenkreis zu, die ein Lager (z.B. mit Handelsware, Bühnenelementen, technische und künstlerische Ausrüstung, Instrumenten etc) besitzen, Büroräume nutzen oder sogar einen offiziellen Firmensitz mit diversen Räumlichkeiten haben. Wer sein Inventar vor Einbruch-, Brand- und Wasser- sowie Sturm- und Hagelschäden schützen möchte, kann dies im Rahmen der Inhaltsversicherung realisieren. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Gesamtsumme der Werte und etwaiger räumlicher Besonderheiten.
Auch hier gilt, wer Rechnungen schreibt, Räumlichkeiten von der Steuer absetzt und deutlich als Firma auftritt, erhält keine Leistung mehr aus einer bestehenden Hausratversicherung, selbst wenn diese Nutzung im heimischen Privatumfeld passiert. Manchmal ist dieser Prozess "vom Hobby zum Beruf" fließend und gerne vergisst man die Beschäftigung zu solchen logistischen Themen.
Darüberhinaus gibt es für die speziellen Wünsche von künstlerischen Tätigkeiten, die Möglichkeit auch spezielle Formen der Inventarabsicherung zu wählen. Wer keine Büroräume besitzt, sondern einen Proberaum nutzt kann z.B. den Tarif "I´m Sound" nutzen und dabei sogar auf eine zusätzliche Inhaltsvorsorge verzichten. Aber selten gibt es eine pauschale Lösung, da eigentlich jeder Musiker und Künstler eine indivdiuelle Strategie verfolgt. Somit empfiehlt es sich auch jede Absicherung erstmal individuell zu ermitteln.
Rechtschutzvorsorge
Leider kann es immer mal passieren, dass man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss. Gut wer dann auf eine Rechtschutzversicherung zurückgreifen kann und in Vertragsfragen sowie Rechtstreitigkeiten keine eigenen finanziellen Aufwand hat. Aber (Du hast es Dir fast schon gedacht), auch hier unterscheidet man immer in Privat oder Gewerblich. Wer mit dem Auftraggeber, Kunden oder geschäftlichen Anspruchstellern streitet, benötigt auch eine gewerbliche Form der Rechtschutzversicherung. Liegt die Streitfrage also in der Ursache einer musikalischen oder künstlerischen Dienstleistung oder in der Ausübung des Berufes als Musiker, Veranstalter oder ähnliches, so leistet eine Rechtschutz nur, wenn auch dies so versichert wurde.
Versicherbar ist die selbstständige berufliche Tätigkeit, Ansprüche aus Fragen zu KFZ und Verkehr, aber auch der Einschluss privater Vorsorgen ist möglich. Aber Vorsicht, nicht alle rechtliche Themen und Anlässe können eingeschlossen werden. Wer vorsätzlich schadet, strafrechtlich belangt wird oder Famillienstreitigkeiten lösen will, sollte sich auf Einschränkungen gefasst machen. Die Kombination von Privat und Gewerblich ist auch nicht ganz so billig, das sogenannte All-inklusiv-Rechtschutz-Paket hat seinen Preis, leistet dafür aber viel.